Versicherungsrecht

Beim Eintritt des Versicherungsfalles ist der Versicherungsnehmer auf eine schnelle und unkomplizierte Zahlung durch den Versicherer angewiesen. Häufig ist allerdings festzu-stellen, dass der Versicherer aus den verschiedensten Gründen seine vertraglich ge-schuldete Leistung, teils aufgrund nicht nachvollziehbarer Regulierungspraktiken, verzögert oder aber gar nicht bzw. nicht vollständig erbringen will. Hier unterstützen wir Sie bereits unmittelbar nach Eintritt des Versicherungsfalles, denn die Weichenstellung für die Regulierung hängt maßgebend schon von der Schadensanzeige ab. Gerade das sog. „Kleingedruckte“ in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist für einen Laien nur schwer durchschaubar und birgt viele Fallstricke, die bei frühzeitiger fachkundiger Beratung vermieden werden können.

Wir beraten Sie hierzu und vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in nahezu allen Versicherungssparten:

  • Allgemeine Haftpflichtversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Gebäudeversicherung (Feuer/Sturm/Leitungswasser/Glas/Elementar)
  • Rechtsschutzversicherung
  • Unfallversicherung
  • Hausratversicherung
  • Kranken- und Krankentagegeldversicherung
  • Lebensversicherung
  • Kraftfahrzeugversicherung