Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Der Erwerb einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung, als Vermögensanlage oder Altervorsorge ist eine wichtige Entscheidung. Mit den daraus resultierenden Rechtsfolgen befasst sich das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Das WEG regelt die Verhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander und gegenüber dem Verwalter.
Das Wohnungseigentum ist, schon aufgrund der nie vorhersehbaren Zusammensetzung einer Wohnungseigentümergemeinschaft, konfliktträchtig. Mit den im Streitfall entstehenden Fragen, die sich aus der urplötzlich bestehenden Vermietereigenschaft und/oder aber der Zugehörigkeit zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft ergeben, haben sich viele Erwerber noch nie befasst. Unsere Sozietät unterstütz Sie an dieser Stelle gern mit kompetentem Rechtsrat zu Themen und Fragestellungen wie:
– Regelungsinhalt von Gemeinschaftsordnung und/oder Teilungserklärung;
– Streit unter den Wohnungseigentümern und/oder mit der WEG-Verwaltung,
z.B. wegen der Notwendigkeit und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen, über die Jahresabrechnungen (Wohngeld), über die Hausordnung oder die Aufgaben und Pflichten des Verwalters;

Das Wohnungseigentumsrecht ist an Komplexität kaum zu überbieten, so dass im Konfliktfall dringend anzuraten ist, sich rechtlich kompetenten Rat einzuholen, um teure und möglicherweise unnötige Prozesse zu vermeiden.

Im Rahmen des Mietrechts unterstützen und beraten wir Sie – im Wohnungs- sowie gewerblichen Mietrecht – in allen in der Praxis häufig relevanten Fragestellungen: Vertragsgestaltung, Kündigung, Abmahnungen, Mieterhö-hungen, Modernisierungsmaßnahmen, Betriebskosten etc.