Familienrecht

Unsere Beratung beginnt bereits vor der Eheschließung, insbesondere bei der Ausgestaltung von Eheverträgen sowie der Ausarbeitung von Vereinbarungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften.

Im Rahmen der Ehescheidung unterstützen und vertreten wir Sie umfassend auch in den sogenannten Folgesachen wie Versorgungsausgleich, Ehegatten- und Kindesunterhalt, Ehewohnung und Hausrat, Zugewinn, elterliche Sorge, Umgang u.a.

Zunehmend beraten wir Mandanten im Problemfeld des Elternunterhalts.