Sport- und Vereinsrecht

Im Sportrecht sehen wir unsere Beratungsschwerpunkte neben der Beratung des sonstigen Sportrechts insbesondere im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts.

Die Beratung im Arbeitsrecht berücksichtigt die Besonderheiten der Arbeitsbedingungen im Sport. Dies reicht von der rechtlichen Prüfung der Möglichkeiten des Beendens von befristeten Arbeitsverträgen über die besonderen Direktionsrechte des Arbeitsgebers (z.B. Lauftraining anstatt Balltraining oder Training in einer unterklassigen Mannschaft) bis hin zur rechtlichen Überprüfung von Vertragsstrafen.

Im Sozialrecht beschäftigen wir uns mit dem Besonderheiten des Sportrechts in den Bereichen Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung.

Im Vereinsrecht beraten und vertreten wir Vereine und deren Vorstände in allen anfallenden Bereichen.