Straf- und Steuerstrafrecht

Gerade die Konfrontation mit staatlichen Ermittlungsbehörden wird von den Betroffenen meist als massive Belastung erlebt. Wir sehen uns daher als vertrauensvoller Ansprechpartner und vor allem Interessenvertreter unserer Mandanten, als deren kompetenter und engagierter Beistand und Begleiter.

Neben dieser klassischen Strafverteidigung übernehmen wir auch die strafrechtliche Präventivberatung von Unternehmen sowie die Vertretung von Straftats-Opfern (Nebenklage, Privatklage und Schmerzensgeld/ Schadensersatz bereits im Adhäsionsverfahren). Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf alle Deliktsarten,
vom Betäubungsmittelstrafrecht bis hin zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht; darüber hinaus verteidigen wir Sie auch in der Berufungs- sowie Revisionsinstanz.

Unsere Mandanten profitieren von unserer langjährigen Erfahrung in umfangreichen und komplizierten Strafverfahren, unserer fachlichen Kompetenz und unserem Durchsetzungsvermögen. Unser Ziel ist stets, das Bestmögliche für Sie zu erreichen – sei es ein Freispruch, die Einstellung des Verfahrens oder eine milde Strafe.

Im Bereich des Steuerstrafrechts treten wir für Sie bereits im Vorfeld ein, um ein langwieriges und teures Strafverfahren zu verhindern. Häufig gelingt es, durch eine sog. Selbstanzeige jegliche Strafverfolgung zu vermeiden.

Im Verbund mit erfahrenen Steuerberatern erhalten Sie auf Ihre persönlichen Belange zugeschnittene Gestaltungen,
um Ihre Interessen im Bereich der Körperschafts-, Einkommens-, Gewerbe-, Umsatz- und Erbschaftssteuer bestmöglich zu fördern.